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Aktenzeichen I 105/79
Datum 05.01.1880
Leitsatz Ist derjenige zur Geltendmachung der Rechte des Wechselinhabers befugt, welcher auf einer laufenden, in seiner Hand befindlichen Tratte zuerst als Indossatar, dann als Indossant erscheint?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001100032
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