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Aktenzeichen II 334/79
Datum 13.04.1880
Leitsatz 1. Kann im Falle des §. 1 des Haftpflichtgesetzes außer dem nach §. 3 Ziffer 2 zu leistenden Schadensersatz noch Schmerzensgeld und Entschädigung für körperliche Verunstaltung auf Grund der Bestimmungen des sächsischen bürgerlichen Gesetzbuches beansprucht werden? 2. Ist ein eigenes Verschulden des verletzten, noch nicht sieben Jahre alten Kindes möglich? 3. Begriff der höheren Gewalt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464001650276
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