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Aktenzeichen I 197/83

Datum 26.05.1883

Leitsatz 1. In welchem Sinne ist die in Art. 211 Abs. 1 H.G.B. angeordnete Nichtigkeit der vor Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister ausgegebenen Aktien aufzufassen? 2. Steht dem einzelnen Aktionär gegen Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates einer aufgelösten Aktiengesellschaft wegen fehlerhafter Verwaltungshandlungen ein Klagrecht zu? 3. Außerkontraktliche Schadensersatzpflicht der Gründer einer Aktiengesellschaft gegenüber späteren Aktienerwerbern nach preußischem Landrechte. 4. Berechnung der Revisionssumme bei der nach §. 134 Abs. 1-4 K.O. dem Konkursverwalter gegenüber verlangten Feststellung einer bestrittenen Konkursforderung. 5. Nachträgliche Anerkennung der nach Eröffnung eines Konkurses gegen die Vorschriften in §§. 218. 220 C.P.O. fortgesetzten Prozeßführung durch beide Parteien. 6. Widerspruch zwischen der im "Thatbestande" und der in den "Entscheidungsgründen" vorkommenden Darstellung des Sach- und Streitstandes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A130066

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