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Aktenzeichen III 118/83

Datum 09.10.1883

Leitsatz Explosion einer Pulverfabrik. Genügt zum Nachweise des Kausalzusammenhanges bei der aquilischen Klage, wenn der Beschädigte darthut, daß der Betrieb der Fabrik nicht mit der erforderlichen Vorsicht und ohne Beachtung der in der Konzession vorgeschriebenen Schutzmaßregeln geschehen ist? Wird der Besitzer der Fabrik von der Haftung dadurch befreit, daß ihm bei der Auswahl des technischen Direktors kein Versehen zur Last fällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A290140

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