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Aktenzeichen II 319/83
Datum 06.11.1883
Leitsatz Was gehört zum Begriffe der außerkontraktlichen Verschuldung? Läßt sich insbesondere eine solche Verschuldung annehmen, wenn eine Handlung in Frage steht, bei welcher der Handelnde von seiner Nachlässigkeit oder Unvorsichtigkeit kein Bewußtsein hat, und den beschädigenden Erfolg nicht vorhersehen konnte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A530288
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