zurück

Aktenzeichen II 487/82

Datum 02.03.1883

Leitsatz Kann im Falle, wenn der Anwalt zweiter Instanz, nach Verkündigung, jedoch vor Zustellung des Berufungsurteiles, die Anwaltschaft niedergelegt hat, die Zustellung dieses Urteiles an den Anwalt erster Instanz mit der Wirkung, daß sie den Lauf der Revisionsfrist eröffnet, geschehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A680345

Download PDF

zurück