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Aktenzeichen II 487/82
Datum 02.03.1883
Leitsatz Kann im Falle, wenn der Anwalt zweiter Instanz, nach Verkündigung, jedoch vor Zustellung des Berufungsurteiles, die Anwaltschaft niedergelegt hat, die Zustellung dieses Urteiles an den Anwalt erster Instanz mit der Wirkung, daß sie den Lauf der Revisionsfrist eröffnet, geschehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400A680345
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