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Aktenzeichen VII 92/20

Datum 01.10.1920

Leitsatz 1. Darf der Hypothekengläubiger, der einen dinglichen Vollstreckungstitel besitzt und seine persönliche Forderung nach § 64 KO. angemeldet hat, wegen des dinglichen Anspruchs die Veräußerung und Entfernung von Zubehör des Grundstücks anfechten? Behält er dieses Recht, auch wenn sein Hypothekenrecht am Grundstück selbst durch Zuschlag erlischt? 2. Steht seinem Anfechtungsrecht die Einrede der Rechtshängigkeit oder des Verzichts entgegen, wenn er einer Anfechtungsklage des Konkursverwalters als Streitgehilfe beigetreten ist? 3. Kann ihm die Einrede der Vorteilsausgleichung entgegengesetzt werden, wenn er das Grundstück nach der Entfernung des Zubehörs als Meistbietender vorteilhaft erstanden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064170087

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