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Aktenzeichen IV 222/20

Datum 04.10.1920

Leitsatz Liegt eine unzulässige Klagänderung vor, wenn der klagende Miterbe, an Stelle des ursprünglichen Anspruchs auf Bewirkung der Auseinandersetzung, nach der Kündigung des Amtes durch den beklagten Testamentsvollstrecker die Ansprüche auf Rechenschaftsablegung und Herausgabe des Nachlasses an die Erbengemeinschaft sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Beklagten erhebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064190095

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