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Aktenzeichen III 143/20
Datum 21.09.1920
Leitsatz Kann unter besonderen Umständen beim Fortbestand eines gegenseitigen Vertrags der eine Teil die Erhöhung der Gegenleistung fordern, wenn seine eigene Leistung unter der Veränderung der Verhältnisse wirtschaftlich zu einer völlig anderen geworden ist? Ausgleich der beiderseitigen Interessen in solchem Falle.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464064260129
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