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Aktenzeichen V 471/19

Datum 20.11.1920

Leitsatz Greift die Vorteilsausgleichung Platz, wenn der Wert des vom ausgefallenen Hypothekengläubiger erstandenen Grundstücks erst durch spätere unvorhersehbar gewesene Verhältnisse eine Steigerung erfahren hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640644D0255

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