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Aktenzeichen III 229/20
Datum 10.12.1920
Leitsatz 1. Inwieweit sind Beschlüsse des Mieteinigungsamts für die ordentlichen Gerichte bindend? 2. Ist in den Fällen des § 2 Abs. 1 der Mieterschutzverordnung vom 23. September 1918 auch eine Regelung zulässig, die dem Mieter nicht nur Pflichten auferlegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065200115
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