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Aktenzeichen III 259/20

Datum 04.01.1921

Leitsatz Ist der preußische Notar amtlich verpflichtet, die Beurkundung einer Vertragserklärung abzulehnen, die ein Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. in deren Namen vor ihrer Eintragung in das Handelsregister abgeben will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464065290155

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