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Aktenzeichen VI 368/20

Datum 28.04.1921

Leitsatz Sind die vor Erlassung des Reichsgesetzes vom 11. Mai 1920 über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1918 getroffenen Anordnungen und Maßnahmen mit rückwirkender Kraft gültig, auch wenn sie dem Art. 153 der Reichsverfassung widersprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640662B0161

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