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Aktenzeichen II 173/21

Datum 14.10.1921

Leitsatz 1. Ist beim Gattungskauf der in Annahmeverzug befindliche Käufer bei Unmöglichkeit der Lieferung der Kaufsache zur Bezahlung des Preises auch dann verpflichtet, wenn es zu einer Individualisierung des Kaufgegenstandes nicht gekommen ist? 2. Genügt es, daß die Erfüllungsbereitschaft des Schuldners als Voraussetzung des Gläubigerverzugs in dem Zeitpunkte besteht, wo er das Leistungsangebot erklärt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067060013

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