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Aktenzeichen V 241/21

Datum 26.10.1921

Leitsatz 1. Bezieht sich die Bestimmung des Art. 74 WO. nur auf abhanden gekommene Wechsel? 2. Kann der Umtausch eines Verrechnungsschecks in einen Barscheck eine grobe Fahrlässigkeit des Umtauschenden enthalten? 3. Ist § 254 BGB. im Falle des Art. 74 WO. anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640671E0087

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