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Aktenzeichen VII 584/20

Datum 28.10.1921

Leitsatz 1. Ist das Reichswirtschaftsgericht ein Verwaltungsgericht oder ein Sondergericht für gewisse bürgerlichrechtliche Streitigkeiten? 2. Ist die Frage, ob die ordentlichen Gerichte oder ein Sondergericht zur Entscheidung über bestimmte bürgerlichrechtliche Streitigkeiten berufen sind, eine solche der Zulässigkeit des Rechtswegs oder der sachlichen Zuständigkeit? 3. Welche Wirkung übt es auf einen anhängigen Rechtsstreit aus, wenn durch ein Gesetz die sachliche Zuständigkeit des Prozeßgerichts für Streitigkeiten der betreffenden Art aufgehoben und ein Sondergericht für ausschließlich zuständig erklärt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067230102

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