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Aktenzeichen V 141/21

Datum 07.12.1921

Leitsatz 1. Wann besteht zwischen zwei gleichzeitig abgeschlossenen Rechtsgeschäften ein solcher Zusammenhang, daß das eine trotz Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form nichtig ist, wenn nicht auch bei dem anderen, an sich formfreien, die Form beobachtet wird? 2. Wird die in einem formnichtigen Grundstücksveräußerungsvertrag erteilte Vollmacht von der Nichtigkeit des Vertrags unbedingt mitergriffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640675A0295

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