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Aktenzeichen VI 481/21

Datum 23.01.1922

Leitsatz 1. Kann mit einer auf arglistige Verleitung zum Vertragsbruch gestützten Klage aus § 826 BGB. der beiseite geschobene erste Käufer von Sachen gegen den zweiten Käufer, der sich der Arglist schuldig gemacht und die Übergabe der Sachen erlangt hat, auf Herausgabe klagen? 2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit der Verleitung zum Vertragsbruche. 3. Welcher Schadensersatz kann in solchem Falle gefordert werden? 4. Kann das Gericht eine vom Beklagten behauptete, vom Kläger bestrittene Tatsache als zweiten Klaggrund behandeln und daraufhin den Beklagten verurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464067790419

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