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Aktenzeichen VII 748/21
Datum 07.03.1922
Leitsatz 1. Kann nach § 28 der Verordnung vom 12. Februar 1920 über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern usw. der Demobilmachungskommissar einen Schiedsspruch in Gesamtstreitigkeiten für verbindlich erklären? 2. In welchem Umfang unterliegt der für verbindlich erklärte Schiedsspruch der richterlichen Nachprüfung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068330171
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