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Aktenzeichen IV 693/21

Datum 03.04.1922

Leitsatz 1. Welche vermögensrechtlichen Ansprüche stehen dem zur Anfechtung nicht berechtigten Ehegatten zu, wenn die Ehe wegen Irrtums für nichtig erklärt ist? 2. Findet § 945 ZPO. Anwendung, wenn während des Eheanfechtungsprozesses die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten gemäß § 627 ZPO. geordnet ist und die Ehe demnächst für nichtig erklärt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640684B0246

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