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Aktenzeichen III 533/21

Datum 09.05.1922

Leitsatz 1. Über die Zulässigkeit der Miete der eigenen Sache. 2. Bedarf eine Verpflichtung des Mieters gegenüber dem Vermieter, an einem bestimmten Tage zu räumen, der Zustimmung des Mieteinigungsamts nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Mieterschutzverordnung? 3. Wird die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Mieterschutzverordnung erforderliche Zustimmung des Mieteinigungsamts zum Ablauf eines Mietverhältnisses durch die Einverständniserklärung des Mieters ersetzt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640685E0308

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