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Aktenzeichen IV 331/21
Datum 11.05.1922
Leitsatz Wird die Rechtsbeständigkeit eines eigenhändigen Testaments dadurch berührt, daß der Erblasser bei der Errichtung annimmt, er errichte ein nach drei Monaten kraftlos werdendes Nottestament, und daß er nach dem Ablaufe der drei Monate die Vernichtung der Testamentsurkunde nur deshalb unterläßt, weil er glaubt, das Testament sei bereits außer Kraft getreten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464068610320
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