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Aktenzeichen III 577/21
Datum 23.05.1922
Leitsatz Können örtliche, auf Grund einer Ermächtigung nach § 5a der Mieterschutzverordnung erlassene Vorschriften, wonach Klagen auf Räumung von Wohn- und Geschäftsräumen usw. nur mit Zustimmung des Mieteinigungsamts erhoben werden dürfen, auch auf Räumungsansprüche bezogen werden, die aus der Richtigkeit des Mietvertrags abgeleitet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640686E0364
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