zurück

Aktenzeichen III 577/21

Datum 23.05.1922

Leitsatz Können örtliche, auf Grund einer Ermächtigung nach § 5a der Mieterschutzverordnung erlassene Vorschriften, wonach Klagen auf Räumung von Wohn- und Geschäftsräumen usw. nur mit Zustimmung des Mieteinigungsamts erhoben werden dürfen, auch auf Räumungsansprüche bezogen werden, die aus der Richtigkeit des Mietvertrags abgeleitet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640686E0364

Download PDF

zurück