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Aktenzeichen III 662/21

Datum 19.06.1922

Leitsatz Inwieweit unterliegen Schiedssprüche eines Schlichtungsausschusses, die nach § 25 Abs. 1 der VO. über die Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 12. Februar 1920 von dem Demobilmachungskommissar für verbindlich erklärt sind, der Nachprüfung seitens der Gerichte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640687E0417

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