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Aktenzeichen VI 73/21

Datum 22.05.1922

Leitsatz 1. Ermächtigt das Reichsgesetz über das Branntweinmonopol vom 26. Juli 1918 (BrMG.) den Bundesrat, für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen der Agenten Ausschlußfristen festzusetzen? 2. Ist nach Ablauf der im § 241 BrMG. für die Beschreitung des Rechtswegs bestimmten Frist noch eine Erweiterung des Klagantrags zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464069230129

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