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Aktenzeichen II 766/21
Datum 29.09.1922
Leitsatz Vorbehaltlose Annahme der von dem Handelsmäkler ausgestellten Schlußnote durch die Vertragspartei als Genehmigung des Geschäfts mit dem aus der Schlußnote sich ergebenden Inhalt. Schließt ein nur dem Handelsmäkler gegenüber erklärter Vorbehalt die Genehmigung aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640693A0205
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