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Aktenzeichen II 780/21

Datum 13.10.1922

Leitsatz 1. Wann gilt der Kaufpreis als bezahlt: a) im Falle vereinbarter oder dem Käufer freigestellter Überweisung des Betrags auf eine vom Verkäufer bezeichnete Bank, b) im Falle vereinbarter Akkreditivstellung bei einer vom Verkäufer bezeichneten Bank? 2. Über Ausschluß des Kettenhandels bei Geschäften unter Großhändlern desselben Wirtschaftsgebiets.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640694D0266

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