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Aktenzeichen VII 741/21

Datum 14.11.1922

Leitsatz 1. Wie sind Mauerreste, wenn sie infolge Bauverbots zum Wiederaufbau nicht verwertbar sind, bei Feststellung der Brandentschädigung zu bewerten? 2. Inwieweit kann die Versicherungsgesellschaft, wenn sie wegen Verzugs auf Schadensersatz in Anspruch genommen ist, zu ihrer Entschuldigung sich auf Rechtsirrtum berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640696D0356

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