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Aktenzeichen I 348/22

Datum 29.11.1922

Leitsatz Hat derjenige, für dessen Rechnung von dritter Seite Geld bei einer Bank eingezahlt oder an eine Bank überwiesen wird, einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank auf Herauszahlung des Geldes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640697D0398

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