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Aktenzeichen VI 694/22

Datum 08.01.1923

Leitsatz 1. Sind auf den Namen des Gläubigers ausgestellte und als Schuldscheine aus barem Darlehen bezeichnete Schuldurkunden, die während des Kriegs von einer Gewerkschaft zur Unterbringung einer größeren öffentlichen Anleihe in der für Wertpapiere (Effekten) üblichen Ausstattung, aber ohne Zinsscheine, ausgegeben wurden, nach § 1 BRVO. vom 8. März 1917 (RGBl. S. 220) als Teilschuldverschreibungen zu betrachten? 2. Hatte der Mangel der Genehmigung die Richtigkeit des Emissionsvertrags zur Folge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A290157

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