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Aktenzeichen II 121/22

Datum 13.02.1923

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Gefahrtragung, falls beim Versendungskauf der Käufer die von ihm zur Verfügung gestellte Ware auf Verlangen des Verkäufers zum Zwecke der Untersuchung an diesen zurücksendet und die Ware ohne Verschulden des Käufers beim Spediteur abhanden kommt? 2. Wer trägt die Beweislast für die mangelhafte Beschaffenheit der unter der Klausel "Netto Kasse nach Erhalt der Faktura" verkauften, an den verklagten Käufer abgelieferten und von diesem zur Verfügung gestellten Ware?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A500294

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