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Aktenzeichen II 24/22

Datum 16.02.1923

Leitsatz 1. Wird ein unwiderruflich gestelltes Akkreditiv schon dadurch zu einem "bestätigten", daß die Bank dem Begünstigten die Akkreditierung anzeigt? 2. Einreden der Akkreditivbank gegenüber dem Begünstigten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A530304

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