zurück

Aktenzeichen III 225/22

Datum 20.02.1923

Leitsatz Ist der Käufer zur Anzeige von Mängeln der Ware auch dann verpflichtet, wenn die Mängel erst auf der Beförderung zu dem vom Erfüllungsorte für die Verpflichtungen des Verkäufers verschiedenen Ablieferungsorte entstanden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A540309

Download PDF

zurück