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Aktenzeichen IV B 4/23

Datum 28.03.1923

Leitsatz Sind die deutschen Staatsvertreter an den gemischten Schiedsgerichtshöfen nur dann befugt, von den deutschen Gerichten Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie auf Grund einer Anordnung des Schiedsgerichtshofs handeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406A740417

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