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Aktenzeichen VI 723/22
Datum 05.03.1923
Leitsatz 1. Kann ein widerrufliches Akkreditiv noch widerrufen werden, wenn die Bank die von ihr übernommenen Leistungen bewirkt hat? 2. Kann die Bank gegenüber dem Begünstigten ungerechtfertigte Bereicherung einwenden, wenn sie wissentlich von ihrem Bestätigungsschreiben abgewichen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B020007
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