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Aktenzeichen II 165/23

Datum 02.10.1923

Leitsatz 1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingetretenen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Lieferungsverzuge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, sich auf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B060019

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