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Aktenzeichen VI 1137/22

Datum 05.07.1923

Leitsatz 1. In welcher Frist muß der Werklieferer die für den Fall der Steigerung der Herstellungskosten vorbehaltene Preiserhöhung anfordern? 2. Was ist unter "übernommenen Zahlungsverpflichtungen" zu verstehen? 3. Steht dem Werklieferer, der sich den Rücktritt vom Vertrag ausbedungen hat, falls der Besteller gewisse Vertragsbestimmungen nicht einhalte, das Recht zum Rücktritt nach dem Eintritt solcher Vertragswidrigkeiten zeitlich uneingeschränkt zu? 4. Einfluß von Teilvorauszahlungen bei vertraglicher Preiserhöhung, die durch die Geldentwertung verursacht wurde.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B1D0106

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