zurück

Aktenzeichen III 342/22

Datum 10.04.1923

Leitsatz 1. Kommt im Falle der Abtretung zur Einziehung für die Frage, ob der neue Gläubiger durch den Verzug des Schuldners Schaden erlitten hat, das innere Verhältnis des ersteren zu dem ursprünglichen Gläubiger in Betracht? 2. Kann, wenn der Schuldner einer auf die Zahlung von französischen Franken gerichteten Forderung in Verzug geraten und zwischen Verzugseintritt und Zahlung der Frankenkurs in Deutschland gesunken ist, als Verzugsschaden ohne weiteres der Kursunterschied in deutscher Mark gefordert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B240132

Download PDF

zurück