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Aktenzeichen VI 5/23
Datum 12.07.1923
Leitsatz 1. Zur Anwendung des § 278 BGB. auf die Vorverhandlungen eines Vertrags. 2. Vertragsabschluß durch Quittung über den Empfang einer Anzahlung auf den festgesetzten Vertragspreis. 3. Berufung auf die allgemeine clausula rebus sic stantibus.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B460240
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