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Aktenzeichen III 91/23

Datum 23.10.1923

Leitsatz Begründet die Abstempelung eines Frachtbriefduplikats durch einen Beamten der Eisenbahnabfertigungsstelle die Haftung des Reichs, wenn das Duplikat in der Spalte "Art der Verpackung" eine unrichtige, von dem Frachtbrief abweichende Angabe enthält und der Empfänger sich durch diese Angabe zur Zahlung des Kaufpreises bestimmen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B4E0272

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