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Aktenzeichen II 286/23
Datum 25.01.1924
Leitsatz 1. Haftet bei zweimaligem Verkauf derselben Sache der durch Übergabe Besitzer gewordene spätere Käufer, der durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem Verkäufer das Recht des ersten Käufers vereitelt und sich daher aus § 826 BGB. schadensersatzpflichtig gemacht hat, dem ersten Käufer nach § 249 BGB. auf Herausgabe der Sache oder nur auf Geldersatz? 2. Zur Auslegung des § 137 GVG.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C0E0058
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