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Aktenzeichen VII 455/23

Datum 28.03.1924

Leitsatz 1. Inwieweit ist der Schiedsspruch in den Fällen des § 1041 ZPO. vom Staatsgericht nachzuprüfen? 2. Zum Begriff des "Inlandsgeschäfts" im Sinne des § 1 der Devisenverordnung vom 12. Oktober 1922 und des § 2 der Devisenverordnung vom 8. Mai 1923. 3. Zur Auslegung des Verbots, Zahlung in ausländischer Währung zu fordern, in § 1 der Ausführungsverordnung vom 21. Dezember 1923 zur Devisenverordnung vom 8. Mai 1923. 4. Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Prüfung, ob die Vornahme einer durch Schiedsspruch auferlegten Handlung verboten ist? 5. Darf eine nach Erlaß des Berufungsurteils in Kraft getretene Rechtsnorm in der Revisionsinstanz beachtet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C280139

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