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Aktenzeichen V 267/23

Datum 05.04.1924

Leitsatz 1. Kann eine Hypothek, wenn die bei ihrer Bestellung vereinbarte Kursgarantieklausel nicht wirksam zur Eintragung gelangt ist, gleichwohl abgesehen von der Klausel für gültig erachtet werden, sei es infolge nachträglicher dinglicher Einigung in diesem beschränkten Umfange, sei es im Wege der Konversion? 2. Hat die Nichtigkeit der Bestellung einer Darlehnshypothek (mangels Einigung der Beteiligten) auch die Nichtigkeit des durch die Darlehnshingabe vollzogenen Darlehnsrealvertrags zur Folge? 3. Zum Begriff der Goldhypothek im Sinne des deutschschweizerischen Abkommens vom 6. Dezember 1920 (RGBl. S. 2024).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C2A0146

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