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Aktenzeichen I 540/23
Datum 30.04.1924
Leitsatz Hat bei einem Fixgeschäft der Rücktretende zur Begründung seines Rücktrittsrechts Annahmeverzug des anderen Teils darzutun, wenn die beiderseitigen Leistungen Zug um Zug zu erfolgen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C2E0158
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