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Aktenzeichen VII 169/23

Datum 14.12.1923

Leitsatz Kann der Eigentümer eines Gewehres, wenn ihm dieses durch die Einziehung in einem gegen einen Dritten gerichteten Strafverfahren unrechtmäßig entzogen worden ist, gegen den Staat die Eigentumsklage oder eine Schadensersatzklage aus § 990 BGB. erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C4E0260

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