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Aktenzeichen III 541/23

Datum 17.06.1924

Leitsatz Liegt auch dann eine zur Schadenshaftung des Flugzeughalters führende Betriebsgefahr vor, wenn die dem Betriebe innewohnende, bisher praktisch kaum in Rechnung zu stellende Gefahr durch Hinzutritt neuer, von anderer Seite verursachter Umstände verwirklicht zu werden droht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C5C0310

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