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Aktenzeichen I B 2/24
Datum 09.07.1924
Leitsatz Ist die sofortige Beschwerde an das Reichsgericht zulässig gegen den Beschluß eines Oberlandesgerichts, der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Zahlung der Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz ablehnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C660347
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