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Aktenzeichen VII 765/23

Datum 16.09.1924

Leitsatz Darf in dem Falle, wenn ein Schiedsgericht über einen Grund des ihm unterbreiteten Klaganspruchs sachlich zuungunsten des Klägers entschieden, wegen eines anderen Klagegrundes aber den Kläger auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen und hierauf gemäß § 1039 ZPO. sein Verfahren abgeschlossen hat, das ordentliche Gericht, bei dem sodann der Kläger seinen Anspruch aus dem anderen Klagegrunde verfolgt, auf die Einrede des Beklagten aus § 274 Nr. 3 ZPO. die Klage mit der Begründung abweisen, das Schiedsgericht habe sich zu Unrecht für unzuständig erklärt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C6E0374

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