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Aktenzeichen I 586/23

Datum 24.09.1924

Leitsatz 1. Wie ist der gemeine Handelswert des Guts im Sinne des Art. 34 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜ.) zu bestimmen, insbesondere bei Berücksichtigung der Entwertung des deutschen Geldes? In welcher Währung sind Frachtauslagen zu erstatten (Art. 34 Satz 2 IÜ.)? 2. Zur Verpflichtung der Eisenbahn, bei grober Fahrlässigkeit den vollen Schaden zu vergüten (Art. 41, 42 IÜ.). 3. Zahlungsverzug der Bahn infolge verzögerter Behandlung des Erstattungsgesuchs. Schadensersatzpflicht der Bahn als Folge des Zahlungsverzugs im internationalen Frachtverkehr.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D040016

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