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Aktenzeichen II 606/23
Datum 21.10.1924
Leitsatz 1. Kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, daß die Übernahme des Geschäfts ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven im Falle schwerer Verfehlungen des einen Gesellschafters durch Erklärung des schuldlosen Gesellschafters wirksam werde? 2. Kann der auf Grund des § 142 HGB. eingeleitete Rechtsstreit nach dem Tode des angeblich schuldigen Gesellschafters gegen seine Witwe fortgesetzt werden, wenn diese auf Grund des Gesellschaftsvertrags als Erbin ihres Ehemannes Gesellschafterin geworden ist und sich an den Verfehlungen des Verstorbenen nicht beteiligt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D180080
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